Finanzen in der Partnerschaft: Ein fairer Umgang mit Geld

Geld ist oft ein Streitthema in Beziehungen, vor allem, wenn es um die gemeinsame Haushaltskasse geht. Einer kauft gerne Kleidung, der andere gibt Geld für technische Gadgets aus. Schnell entsteht das Gefühl, dass der eigene Umgang mit Geld sinnvoll ist, während der Partner unnötig ausgibt. Um Streit zu vermeiden, hilft eine klare und faire Regelung.

Grundsätzlich solltet ihr in einer Partnerschaft sowohl gemeinsame als auch separate Konten haben. Dies hat mehrere Vorteile:

  • Das Budget, die Ausgaben, Ersparnisse und Investments sind zu jedem Zeitpunkt klar ersichtlich.
  • Beide Partner haben eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit. Dies ist besonders wichtig, wenn ein Partner den Grossteil der unbezahlten Haushalts- und Sorgearbeit leistet.
  • Für den Trennungsfall ist zu jedem Zeitpunkt klar, wie die Finanzen verteilt sind.

1. Diese Konten benötigt ihr:

  • Gemeinsames Haushaltskonto: Hiervon werden alle Haushaltsausgaben bezahlt.
  • Gemeinsames Spar- oder Tagesgeldkonto: Hier werden Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben, Urlaube und ähnliches gebildet und davon bezahlt.
    Es empfiehlt sich, Haushalt und Rücklagen zu trennen, damit ihr jederzeit einen Überblick über eure laufenden Ausgaben habt und darüber, ob ihr für Unvorhergesehenes genug Rücklagen bildet.
  • Individuelles Tagesgeldkonto Partner A für persönliche Auslagen und/ oder Rücklagen
  • Individuelles Tagesgeldkonto Partner B für persönliche Auslagen und/ oder Rücklagen

Individuelle Tageskonten machen besonders für Paare Sinn, bei denen ein sehr gegensätzlicher Umgang mit Geld besteht, also einer alles ausgibt und der andere lieber spart/ investiert. Dadurch, dass das frei verfügbare Budget auf das eigene Tagesgeldkonto überwiesen wird, muss keine Rechenschaft abgelegt werden. Es kann nicht über Budget ausgegeben werden, da die Haushaltsausgaben separat sind. Der Partner, der lieber zusätzlich spart oder investiert, hat die resultierende Rendite zur eigenen Verfügung.

Doch auch, wenn beide Partner ähnlich mit Geld umgehen und beschliessen, alle alltäglichen Ausgaben über das Haushaltskonto zu decken, solltest du zu jeden Zeitpunkt ein eigenes Konto und potentiell privates Depot haben, das nur auf deinen Namen lautet. Auch, wenn dort nur ein kleiner Betrag liegt.

  • Empfohlen: Ein Steuerkonto, auf das du bzw. ihr jeweils monatlich die anteilige Steuer einbezahlt. Diese könnt ihr einfach anhand des Steuerrechners von Comparis am Anfang jeden Jahres berechnen. So vermeidet ihr, dass das Geld für die Steuerabgabe ausgegeben wird und ihr am Jahresende zu wenig Rücklagen habt, um die Rechnung zu begleichen.

Weitere Konten hängen davon ab, wie sehr ihr euch finanziell integrieren oder separieren wollt.

  • Gemeinsames Depot: Für Geldanlagen, die jeweils hälftig beiden Partnern gehören, und/ oder
  • Individuelles Depot Partner A
  • Individuelles Depot Partner B

Wichtig: Es ist essenziell, zwischen dem finanziellen Eigentumsrecht und dem tatsächlichen Zugang zu den Finanzmitteln zu unterscheiden.

Ein Beispiel: Partner A und B sind ein Paar und nicht verheiratet. Partner A in Vollzeit verdient mehr als Partner B in Teilzeit. Partner B übernimmt 80% der Hausarbeit, Partner A spart dafür überproportional Geldmittel an, mit dem Ziel, dass sich die beiden eine gemeinsame Wohnung kaufen. Diese Zusatzersparnisse zahlt er auf ein separates Sparkonto bei seiner Bank ein. Dann folgt die Trennung. Entgegen der mündlichen Abmachung behält Partner A das angesparte Geld, das auf seinem Privatkonto liegt. Partner B hat über die Zeit der Beziehung den Grossteil der Hausarbeit geleistet, ohne dafür eine Entschädigung erhalten zu haben. Wäre das Geld, das für den Kauf der gemeinsamen Wohnung geplant war, auf ein Konto eingegangen, bei dem beide Partner als Eigentümer eingetragen sind, hätte Partner B nun Anspruch auf und Zugang zu ihrer Hälfte.

Ähnlich sieht es übrigens bei verheirateten Paaren aus. Gesetzlich hat Partner B im genannten Szenario Anspruch auf die Hälfte aller Finanzmittel, die während der Ehe angespart wurden. Praktisch hat sie aber ohne Anwalt und Scheidungsverfahren zunächst keinen Zugang zu den Konten, bei denen Partner A als Alleineigentümer eingetragen ist.

Wie dieses Beispiel zeigt, ist es daher essenziell, dass beide Partner zu jedem Zeitpunkt gleichberechtigten Zugang zu den gemeinsamen Finanzmitteln haben, ganz besonders bei einer ungleichen Verteilung der Haus- und Sorgearbeit in der Beziehung.
Alternativ kann der Betrag jeweils hälftig direkt an die individuellen Privatkonten der beiden ausbezahlt werden, sodass jeder Partner seine Hälfte auf seinem separaten Konto hat.

Wichtig: Gleichberechtigter Zugang bedeutet, dass beide Partner als Kontoeigentümer eingetragen sind. Partner A als Haupteigentümer und eine Vollmacht für Partner B reicht nicht aus! Eine Vollmacht bedeutet nur, dass Partner B bemächtigt ist, Transaktionen auszuführen, nicht aber, dass sie auch der Miteigentümer der Finanzmittel ist.

Je nach Konstellation empfiehlt es sich ausserdem für bestimmte Konten wie Depots oder Anlagekonten, dass nur mit beiden Unterschriften grössere Beträge abgehoben werden können.

2. Wie wird das gemeinsame Einkommen aufgeteilt?

Nachdem ihr ein gemeinsames Konto eröffnet habt, stellt sich nun die Frage, wie viel jeder in die Haushaltskasse einzahlt. Eine faire Möglichkeit ist die prozentuale Aufteilung nach Einkommen.

Beispiel:

  • Partner A verdient 3.000 CHF, Partner B verdient 1.000 CHF. Partner A verdient also 75% des gesamten Haushalteinkommens und Partner B 25%.
  • Haushaltsausgaben: 2.000 CHF
  • Partner A zahlt 75 % der Kosten (1.500 CHF), Partner B 25 % (500 CHF) an das gemeinsame Konto.
  • Beide geben anteilig 50 % ihres Einkommens für den Haushalt aus.

Diese Methode sorgt dafür, dass beide Partner ihren fairen Beitrag leisten, ohne sich finanziell überfordert zu fühlen. Der jeweils übrige Betrag verbleibt auf dem privaten Konto von Partner A und B.

Wenn A und B verheiratet sind und eine Zugewinngemeinschaft besteht, steht beiden jeweils die Hälfte des Gesamteinkommens zu. In diesem Fall sollte das gesamte Einkommen auf das gemeinsame Konto überwiesen werden. In einem zweiten Schritt empfiehlt es sich, jedem Partner ein eigenes Budget für private Ausgaben auf das persönliche Konto zu überweisen. Aufgrund der Zugewinngemeinschaft sollte dieses gleich hoch sein.

Beispiel:

  • Partner A verdient 3.000 CHF, Partner B verdient 1.000 CHF
  • Das gesamte Einkommen von 4.000 CHF geht auf das gemeinsame Konto ein.
  • Haushaltskosten: 2.000 CHF
  • Partner A und Partner B erhalten je eine Überweisung von 750 CHF auf ihr individuelles Privatkonto.
  • Die übrigen 500 CHF gehen auf ein gemeinsames Sparkonto oder Investmentdepot.

2. Welche Ausgaben kommen aus der gemeinsamen Kasse?

Grundsätzlich umfassen Haushaltsausgaben grundlegende Kosten wie:

  • Miete
  • Lebensmittel
  • Versicherungen
  • Strom, Wasser, Heizung

Ein Paar kann aber auch entscheiden, alle Kosten des täglichen Bedarfs über das Haushaltskonto zu decken. Eine detaillierte Liste hilft, den Überblick zu behalten.

3. Persönliche Ausgaben: Jeder bleibt finanziell unabhängig

Manche Paare decken alle laufenden Ausgaben vom gemeinsamen Haushaltskonto. Andere möchten lieber soweit möglich finanziell unabhängig bleiben. In diesem Fall empfiehlt es sich, jeden Monat einen festen Betrag auf die individuellen Tageskonten beider Partner zu überweisen. So kann jeder frei über persönliche Ausgaben zu entscheiden. Dies können z. B. Hobbys, Kleidung oder Geschenke sein. Wichtig: Keiner muss dem anderen Rechenschaft darüber ablegen.

Individuelle Tageskonten machen besonders für Paare Sinn, bei denen ein sehr gegensätzlicher Umgang mit Geld besteht, also einer alles ausgibt und der andere lieber spart/ investiert.

4. Gemeinsame Rücklagen: Sicherheit für die Zukunft

Ein Teil des Geldes auf dem gemeinsamen Konto sollte für unerwartete oder größere Ausgaben gespart werden, z. B.:

  • Jährliche Versicherungen
  • Urlaube
  • Reparaturen oder Neuanschaffungen

Idealerweise sollte dieses Geld von den Haushaltsausgaben separiert werden, um jederzeit den Überblick zu behalten. Wenn genug gespart ist, kann das Geld auch investiert werden, um Vermögen aufzubauen.

Wie ihr das am besten macht, findet ihr in unserem Beitrag zum Thema Sparen & Investieren.

5. Wichtige Regeln für die Verwaltung des Geldes

  • Gleicher Zugang: Beide Partner sollten als Kontoeigentümer der gemeinsamen Konten eingetragen sein.
  • Faire Entschädigung: Falls ein Partner proportional mehr unbezahlte Arbeit übernimmt (z. B. Kinderbetreuung, Haushalt), kann eine finanzielle Entschädigung fair sein. Diese sollte dann auf das individuelle Privatkonto des Partners, der mehr Sorgearbeit leistet, überwiesen werden; also nicht auf dem gemeinsamen Konto verbleiben.
  • Ausgleichszahlungen: Hebt ein Partner für persönliche Zwecke einen größeren Betrag vom gemeinsamen Konto ab, sollte der andere Partner zeitgleich dieselbe Summe auf sein/ ihr Privatkonto erhalten. So bleibt das gemeinsame Konto immer in Balance und steht beiden Partnern hälftig zu.
  • Trennung und Zugewinngemeinschaft: Falls eine Ehe besteht und keine Gütertrennung vereinbart wurde, wird im Falle einer Trennung das gesamte während der Ehe erwirtschaftete Vermögen hälftig geteilt; unabhängig davon, wer als Kontoeigentümer eingetragen ist.

6. Klare Regeln verhindern Konflikte

Indem beide Partner ihren Beitrag zum Haushalt leisten und zugleich finanzielle Freiheiten behalten, lassen sich viele Konflikte vermeiden. Wichtig ist, sich gemeinsam auf Regeln zu einigen, diese konsequent einzuhalten und regelmässig zu überprüfen, ob die Aufteilung noch fair ist.

💡Tipp: Eine faire Verteilung von finanziellen und haushaltsbezogenen Aufgaben sorgt für eine ausgeglichene Partnerschaft. Mehr dazu findest du in unserem Bereich zum Thema Mental Load.

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner